§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbeziehung zwischen GAME-SPORT-PRODUCTS
und dem Besteller auch für alle zukünftigen
Geschäfte gelten ausschließlich
die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen
Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers
erkennt GAME-SPORT-PRODUCTS nicht an, es sei denn,
GAME-SPORT-PRODUCTS hätte ausdrücklich
schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
§ 2 Allgemein
GAME-SPORT-PRODUCTS verpflichtet sich, Bestellungen
zu den Bedingungen der Auftragsbestätigung
anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern
im Katalog ist GAME-SPORT-PRODUCTS zum Rücktritt
berechtigt. GAME-SPORT-PRODUCTS kann die Annahme
und Abwicklung von Aufträgen jederzeit ohne
Angabe von Gründen verweigern.
§ 3 Lieferung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung
ab Werk an die vom Besteller angegebene Lieferadresse.
Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald
die Lieferung den Betrieb von GAME-SPORT-PRODUCTS
oder deren Hersteller verlassen hat, und zwar
auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Angaben
über die Lieferfrist sind unverbindlich.
Bitte beachten: Alle genannten Liefertermine gelten
erst ab Designfreigabe, nicht ab Auftragserteilung.
Eine Ausführungs- bzw. Lieferfrist verlängert
sich - auch innerhalb eines Verzuges - angemessen
bei Eintritt höherer Gewalt und unvorhersehbarer
Hindernisse, die GAME-SPORT-PRODUCTS nicht zu
vertreten hat. Dies sind Betriebsstörungen,
Streiks, Aussperrung, Störung der Verkehrswege
(Spedition), Störungen im Zollbetrieb, bei
Zulieferern, Subunternehmern, usw. Reklamationen
werden nur in Schriftform eintreffend innerhalb
von 5 Arbeitstagen nach Lieferung anerkannt.
§ 4 Fälligkeit und
Zahlung
Alle Preise gelten zuzüglich der jeweils
gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es
gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.
Der Kaufpreis wird fällig wie in der Auftragsbestätigung
und Rechnung angegeben. Für Importprodukte
gilt bei kleineren Bestellungen die Zahlung in
voll nach Designfreigabe vor Produktion. Für
größere Bestellungen gelten 70% des
Rechnungsbetrages als Anzahlung bei Bestellung
und der Restbetrag sofort bevor die Ware das Werk
verläßt.
§ 5 Kosten für Versand
Die Ware wird ab Werk geliefert. Kosten für
Versand werden zu Selbstkosten dem Besteller in
Rechnung gestellt.
§ 6 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Der Besteller hat kein Recht zur Aufrechnung ,
es sei denn, seine Gegenansprüche sind rechtskräftig
festgestellt oder von GAME-SPORT-PRODUCTS anerkannt.
Der Besteller ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts
nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf
dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die
Ware unser Eigentum. Kundenspezifisch hergestellte
Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen.
§ 8 Mängelgewährleistung
und Haftung
Liegt ein von GAME-SPORT-PRODUCTS zu vertretender
Mangel der Kaufsache vor, ist GAME-SPORT-PRODUCTS
nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder
zur Ersatzlieferung berechtigt Ist GAME-SPORT-PRODUCTS
zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung
nicht in der Lage oder verzögert sich diese
über angemessene Fristen hinaus aus Gründen,
die GAME-SPORT-PRODUCTS zu vertreten hat, oder
schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung
fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende
Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Soweit
sich nichts anderes ergibt, sind weitergehende
Ansprüche des Bestellers gleich aus
welchen rechtlichen Gründen ausgeschlossen.
GAME-SPORT-PRODUCTS haftet deshalb nicht für
Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst
entstanden sind; insbesondere haftet GAME-SPORT-PRODUCTS
nicht für entgangenen Gewinn oder für
sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
Soweit die Haftung von GAME-SPORT-PRODUCTS ausgeschlossen
oder beschränkt ist, gilt dies auch für
die persönliche Haftung von Arbeitnehmern,
Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Vorstehende
Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die
Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller
Ansprüche aus §§ 1,4 Produkthaftungsgesetz,
Ansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten
Eigenschaft oder
Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung
gemäß §§ 463, 480 Abs. 2
BGB geltend macht. Gleiches gilt bei anfänglichem
Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit.
Sofern GAME-SPORT-PRODUCTS fahrlässig eine
vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die
Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden
auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt.
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12
Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.Diese
Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt
auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden,
soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung
geltend gemacht werden.
§ 9 Datenschutz
Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen
Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung
gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben.
Alle persönlichen Daten werden selbstverständlich
vertraulich behandelt.
§ 10 Herstellung von
Mustern, Kosten
Die Herstellung eines Musters nach Vorgaben des
Bestellers ist nur nach Vergabe eines Auftrages
kostenfrei. Wir bitten, die Kosten vorab zu erfragen.
Freigabemuster: In jedem Fall ist das vorgabenspezifische
Muster in allen Kriterien verbindlich. Bei Stornierung
eines Auftrages aus Gründen, die GAME-SPORT-PRODUCTS
nicht zu vertreten hat, müssen Freigabemuster
trotzdem bezahlt werden. Gerne senden wir Ihnen
die angeforderten neutralen Muster gegen Berechnung
zu. Bitte beachten Sie, dass die Rückgabe
der Muster nicht möglich ist.
§ 11 Verbindlichkeit
von Mustern
Dem Besteller von GAME-SPORT-PRODUCTS zugesandte
und nicht extra für den Besteller angefertigte
Muster sind lediglich Anschauungsmuster und nicht
verbindlich für Farbe, Ausführung, Größe
sowie aufgebrachte Texte, Logos oder ähnliches.
§12 Mehr- oder Minderlieferung
Bei der Herstellung von Produkten in Ihren Namen,
Farben, Logos kann es zu produktionsbedingten
geringfügigen Mehr- oder Minderlieferungen
kommen. Diese behalten wir uns gegen Wertanpassung
vor.
§ 13 Fix-Aufträge
werden nicht angenommen, da wir in europäischen
und außer-europäischen Ländern
herstellen. Für die Herstellungszeit können
wir garantieren, aber NICHT für Transport
bei Schiff oder Luft, sowie Zollabfertigung.
§ 14 Anwendbares Recht
und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Ansprüche im
Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist
Hanau. GAME-SPORT-PRODUCTS ist berechtigt, auch
am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu
klagen.
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