§ 1 Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen GAME-SPORT-PRODUCTS und dem Besteller – auch für alle zukünftigen Geschäfte – gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Bestellers erkennt GAME-SPORT-PRODUCTS nicht an, es sei denn, GAME-SPORT-PRODUCTS hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

§ 2 Allgemein
GAME-SPORT-PRODUCTS verpflichtet sich, Bestellungen zu den Bedingungen der Auftragsbestätigung anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern im Katalog ist GAME-SPORT-PRODUCTS zum Rücktritt berechtigt. GAME-SPORT-PRODUCTS kann die Annahme und Abwicklung von Aufträgen jederzeit ohne Angabe von Gründen verweigern.

§ 3 Lieferung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab Werk an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Lieferung den Betrieb von GAME-SPORT-PRODUCTS oder deren Hersteller verlassen hat, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich. Bitte beachten: Alle genannten Liefertermine gelten erst ab Designfreigabe, nicht ab Auftragserteilung. Eine Ausführungs- bzw. Lieferfrist verlängert sich - auch innerhalb eines Verzuges - angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und unvorhersehbarer Hindernisse, die GAME-SPORT-PRODUCTS nicht zu vertreten hat. Dies sind Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrung, Störung der Verkehrswege
(Spedition), Störungen im Zollbetrieb, bei Zulieferern, Subunternehmern, usw. Reklamationen werden nur in Schriftform eintreffend innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Lieferung anerkannt.

§ 4 Fälligkeit und Zahlung
Alle Preise gelten zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Bestellung. Der Kaufpreis wird fällig wie in der Auftragsbestätigung und Rechnung angegeben. Für Importprodukte gilt bei kleineren Bestellungen die Zahlung in voll nach Designfreigabe vor Produktion. Für größere Bestellungen gelten 70% des Rechnungsbetrages als Anzahlung bei Bestellung und der Restbetrag sofort bevor die Ware das Werk verläßt.

§ 5 Kosten für Versand
Die Ware wird ab Werk geliefert. Kosten für Versand werden zu Selbstkosten dem Besteller in Rechnung gestellt.

§ 6 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Der Besteller hat kein Recht zur Aufrechnung , es sei denn, seine Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder von GAME-SPORT-PRODUCTS anerkannt. Der Besteller ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware unser Eigentum. Kundenspezifisch hergestellte Ware ist vom Umtausch ausgeschlossen.

§ 8 Mängelgewährleistung und Haftung
Liegt ein von GAME-SPORT-PRODUCTS zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist GAME-SPORT-PRODUCTS nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt Ist GAME-SPORT-PRODUCTS zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die GAME-SPORT-PRODUCTS zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen. Soweit sich nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers – gleich aus welchen rechtlichen Gründen – ausgeschlossen. GAME-SPORT-PRODUCTS haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet GAME-SPORT-PRODUCTS nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit die Haftung von GAME-SPORT-PRODUCTS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus §§ 1,4 Produkthaftungsgesetz, Ansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder
Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß §§ 463, 480 Abs. 2 BGB geltend macht. Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender Unmöglichkeit. Sofern GAME-SPORT-PRODUCTS fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang.Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.

§ 9 Datenschutz
Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben. Alle persönlichen Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.

§ 10 Herstellung von Mustern, Kosten
Die Herstellung eines Musters nach Vorgaben des Bestellers ist nur nach Vergabe eines Auftrages kostenfrei. Wir bitten, die Kosten vorab zu erfragen. Freigabemuster: In jedem Fall ist das vorgabenspezifische Muster in allen Kriterien verbindlich. Bei Stornierung eines Auftrages aus Gründen, die GAME-SPORT-PRODUCTS nicht zu vertreten hat, müssen Freigabemuster trotzdem bezahlt werden. Gerne senden wir Ihnen die angeforderten neutralen Muster gegen Berechnung zu. Bitte beachten Sie, dass die Rückgabe der Muster nicht möglich ist.

§ 11 Verbindlichkeit von Mustern
Dem Besteller von GAME-SPORT-PRODUCTS zugesandte und nicht extra für den Besteller angefertigte Muster sind lediglich Anschauungsmuster und nicht verbindlich für Farbe, Ausführung, Größe sowie aufgebrachte Texte, Logos oder ähnliches.

§12 Mehr- oder Minderlieferung
Bei der Herstellung von Produkten in Ihren Namen, Farben, Logos kann es zu produktionsbedingten geringfügigen Mehr- oder Minderlieferungen kommen. Diese behalten wir uns gegen Wertanpassung vor.

§ 13 Fix-Aufträge
werden nicht angenommen, da wir in europäischen und außer-europäischen Ländern herstellen. Für die Herstellungszeit können wir garantieren, aber NICHT für Transport bei Schiff oder Luft, sowie Zollabfertigung.

§ 14 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Hanau. GAME-SPORT-PRODUCTS ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers zu klagen.